Code of Conduct

Code of Conduct 12 Meldungen von Verstößen gegen den Code of Conduct Jeder Beschäftigte ist aufgefordert, bei Verstößen gegen den Code of Conduct seinen Vorgesetzten oder die Compliance-Abteilung zu informieren. In Fällen, die den lokalen Geschäftsführer möglicherweise selbst betreffen, ist ausschließlich die Compliance-Abteilung zu informieren. Die Hinweise werden von der Compliance-Abteilung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Wietersdorfer Gruppe geprüft. Sanktionen gegen den Hinweisgeber allein aufgrund seiner Meldung sind untersagt. Dies gilt auch, wenn sich ein Hinweis als inhaltlich unzutreffend erwiesen hat, soweit dieser in gutem Glauben gegeben wurde. Folgen von Verstößen gegen den Code of Conduct Vorwerfbare Verstöße gegen die Regelungen dieses Code of Conduct können zu Reputationsschäden und zum Ausschluss von öffentlichen und privaten Ausschrei- bungen sowie zu existenzbedrohenden finanziellen Strafen für die Wietersdorfer Gruppe führen. Ein Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen des Code of Conduct ist daher unter- sagt. Jeder Verstoß hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge, die auch zur Entlassung des betreffenden Beschäftigten führen können. compliance@wietersdorfer.com Tel.: +43 463 566 76 8094 Ferdinand-Jergitsch-Straße 15 9020 Klagenfurt am Wörthersee Dr. Bruno Nagele Head of Legal, Compliance and Insurances Bruno.Nagele@wietersdorfer.com Tel.: +43 463 566 76 8021 Mobil: +43 664 320 01 79 Ferdinand-Jergitsch-Straße 15 9020 Klagenfurt am Wörthersee Compliance-Abteilung Wietersdorfer Gruppe

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